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Langzeit Miete

Langzeitmiete 

"Definition 

Die Langzeitautomiete von Jet Car Rent ist eine innovative Mobilitätslösung, mit der allen Mobilitätsbedürfnissen von Freiberuflern sowie Klein- und Mittelunternehmen entsprochen werden kann. Gegen Zahlung einer fixen Monatsgebühr steht Ihnen ein nach Ihren für eine bestimmte Zeit oder Kilometeranzahl berechneten effektiven Bedürfnissen ein Auto oder Nutzfahrzeug  zur Verfügung, für das sie, außer den Treibstoffkosten keine weiteren  Spesen zahlen müssen. Bei Ablauf des Automietvertrages entscheiden Sie, ob Sie weiter mit diesem Auto fahren, dieses wechseln oder einfach zurückgeben möchten. 

Die Langzeitautomiete und Verwaltung des Firmenfuhrparks sind heutzutage eine wichtige strategische Entscheidung, die direkt verschiedene firmeninterne Aufgabenbereiche, wie Einkauf, Verwaltung-Finanzen, Kontrolle und schließlich Personalwesen, umfassen. 

Kosteneinsparung 

Dank der Langzeitautomiete ist es möglich, ausschließlich den Verbrauch des Fahrzeugs zu zahlen, ohne definitive Entscheidungen treffen zu müssen, für Besitzgüter die laufenden Haltungskosten der Fahrzeuge zu senken und sich so betriebliche, praktische und verwaltungstechnische Vorteile zu sichern, die unmittelbar spürbar sind. Aufgrund der Möglichkeit, Fahrzeug zu wechseln, können sich Unternehmen, ganz im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung, zudem auch für umweltfreundliche Mobilitätslösungen entscheiden. 

Effiziente Kontrolle 

So können die Unternehmen ihre Energien und Ressourcen auf die Senkung jener Risiken konzentrieren, die durch wirtschaftliche Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit verursacht werden. Auf welche Art und Weise? Durch die Mietgebühr kann das Auto aus dem Bilanzposten Kapitalrechnung entfernt, zu den laufenden Spesen aufgenommen und eine einzige „Indexnummer“ geführt werden, mit der die Kosten für dieses Gut für die gesamte Vertragslaufzeit zusammengefasst werden. Das bedeutet, einen klaren Überblick über die vorgenommenen und die für die kommenden 3/4 Jahre noch anstehenden Kosten zu haben.

Kultureller Aufstieg  

Langzeitautomiete fällt unter Unternehmensbindung des Mitarbeiters. Denn die Möglichkeit, oft Auto zu wechseln und so ein neues, sicheres und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Auto zu haben, ist für jeden Mitarbeiter eine wichtige Zusatzleistung des Unternehmens. 

Wie funktioniert das 

Der Kunde wählt das Fahrzeug aus, so als müsse er es kaufen, passt es genau seinen Bedürfnissen an und beauftragt das Langzeitautovermietunternehmen mit dem Kauf, die alle bürokratischen Wege übernimmt, bevor es dem Antragsteller zur Verfügung gestellt wird. Denn das Vermietunternehmen kauft nicht nur das Fahrzeug, sondern liefert seinem Kunden auch alle mit der Langzeitmiete verbundenen Leistungen, wie Betriebsbereitschaft, Kraftfahrzeugsteuer, Haftpflichtversicherung, Brand-Diebstahlversicherung, Vollkaskoversicherung, ordentliche (Service) und außerordentliche Wartung (Schäden), Pannenhilfe, um nur einige zu nennen. 

Mit unserem „all inclusive“ Langzeitmiet-Paket müssen Sie nur die Monatsgebühr zahlen, die absolut alle mit dem Fahrzeuggebrauch verbundenen Kosten umfasst: Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer, etwaige Abnahmekontrollen, Wartung, Sommer- und Winterreifen, Ersatzauto im Fall eines „Autostillstandes“, mit allfälligem Unfall verbundene Angelegenheiten, Verbrauchskontrolle, eventuelle Kontrolle der GPS-Position (sofern gewünscht). 

Mit unserer Vermietung müssen Sie sich nicht mehr um Ihren Firmenfuhrpark kümmern, wir übernehmen das, während Sie sich Ihrem „Kerngeschäft “ widmen, das sicherlich nicht die Fahrzeugverwaltung ist! 

Zögern Sie nicht länger! Kontaktieren sie uns für eine Terminvereinbarung! Oder kommen Sie uns in unserem Sitz am Flughafen von Lugano-Agno besuchen!

 

Web: www.jetcarrent.ch  Mail: info@jetcarrent.ch  Tel: 091 600 26 26/27  Fax: 091 600 26 28

Allgemeine Geschaeftsbedingungen für Langzeitvermietung und Flexi Rent

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Geschäftsbedingungen AGB sind integraler Bestandteil des Automietvertrages. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Fahrer (Kunde), die vom Vermieter (Jet Car Rent Lugano Sagl ) vorgegebenen Bedingungen gelesen zu haben und diese zur Gänze anzunehmen.

Ausser den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurzzeitvermietung gelten auch die folgenden Geschäftsbedingungen für Langzeitvermietung.

  1. Artikel 3 der AGB wird wie folgt ergänzt:
    Der Fahrer kann unter eigener voller Verantwortung jeden beliebigen Fahrer mit gültigem Führerausweis ermächtigen.
  2. Artikel 4 der AGB wird wie folgt ergänzt: (gilt nur für Langzeitvermietung oder Flexi 30)
    Der Haftpflicht- und Kaskoversicherungsselbstbehalt zu Lasten des Fahrers wird von den von Mobiliare Assicurazioni angebotenen Versicherungsbedingungen geregelt und beträgt höchstens CHF 1000 pro Versicherungsfall.
  3. Artikel 6 der AGB wird wie folgt ergänzt und gilt nur für Flexi Rent 30 und Langzeitvermietung:
    Der Fahrer ist für die ordentliche und ausserordentliche Wartung des Mietwagens verantwortlich und hat damit ausschliesslich autorisierte Werkstätten der Gruppe AMAG für VW und Skoda zu beauftragen, insbesondere und wenn möglich die Werkstatt Maffeis in Tesserete, für andere Marken muss jedwede Reparatur oder Wartung mit Jet Car Rent vereinbart werden. Die Wartungskosten gehen zu Lasten von Jet Car Rent und werden in der monatlichen Mietrate berücksichtigt. Jet Car Rent muss im Voraus darüber informiert werden, wo beabsichtigt wird, die Wartung vorzunehmen, um diese optimal koordinieren zu können. In dringlichen Fällen benachrichtigt der Fahrer Jet Car Rent im Nachhinein. Unter Wartung fällt auch der Reifenwechsel Winter/Sommer und umgekehrt.
  4. Artikel 9 der AGB wird wie folgt ergänzt:
    Die Haftpflicht-Versicherungsbedingungen werden von den von Mobiliare Assicurazioni angebotenen Versicherungsbedingungen geregelt.
  5. Artikel 10 der AGB wird wie folgt ergänzt:
    Das Fahrzeug ist nach den von Mobiliare Assicurazioni angebotenen Versicherungsbedingungen versichert.
  6. Artikel 14 der AGB wird wie folgt ergänzt:
    Sollte der Fahrer beabsichtigen, das Rauchen im Fahrzeug zu erlauben, muss er bei Übergabe des Fahrzeugs die Reinigungskosten übernehmen.
  7. Besondere Bedingungen:
    Der Mietvertrag sieht eine maximale Kilometeranzahl vor, die vertraglich je nach Mietzeitraum festgesetzt wird. Bei Überschreitung der maximalen Kilometeranzahl muss der Fahrer dem Vermieter pro Kilometer einen vertraglich festgesetzten Betrag zahlen.
    Das Fahrzeug ist Eigentum von Jet Car Rent, auch wenn dieses auf den Namen des Fahrers eingetragen sein sollte.
  8. Verlängerung des Mietvertrages:
    Eine Verlängerung des Mietvertrages ist bei normalem Ablauf nicht vorgesehen, sollte der Fahrer dennoch aus besonderen Erwägungen eine Verlängerung des Vertrages beantragen, wird diese durch neue Bedingungen geregelt, die im Einvernehmen zu vereinbaren sind.
  9. Änderung des Fahrzeugs
    Sollte aufgrund von besonderen Bedürfnissen des Fahrers das Fahrzeug verändert oder irreversibel dekoriert werden, muss Jet Car Rent im Voraus informiert werden und die Wiederherstellungskosten gehen bei Rückgabe zu Lasten des Fahrers.
  10. Neue Europäische Durchführungsverordnung für Firmenwagen von Grenzgängern
    Der Fahrer bestätigt, die neue, in diesem Abschnitt erwähnte Verordnung sowie die am 1. Mai 2016 (EU 2015/2446, EU 2015/2447 und 952/2013) in Kraft getretene Verordnung zu kennen, die die Nutzung von Fahrzeugen von Drittländern in der EU durch in der EU ansässige Bürger regelt.

 

Seit 1. Mai 2015 können Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, im Rahmen des Zollrechts, den Dienstwagen nur mehr für folgende Zwecke nutzen:

Direkte Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte (als Privatnutzung angesehen)

Entgeltlicher Personen- oder Warentransport sowie Fahrten, die unter die im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgaben des Mitarbeiters fallen.

Ausgabe April 2019/privat

 

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